FDP Hamm begrüßt Urteil zur A445: „Jetzt muss aus dem Baurecht endlich eine Baustelle werden“
09. Oktober 2026
Wir als FDP Hamm begrüßen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Weiterbau der A445 ausdrücklich. Mit der Abweisung der Klagen gegen den Weiterbau der A445 zwischen Werl/Nord und dem Anschluss an die A2 bei Hamm-Rhynern wurde endlich eine wichtige Hürde für den notwendigen und lange erwarteten Lückenschluss zwischen der A44 und der A2 genommen.
„Das ist eine sehr gute Nachricht für Hamm und die gesamte Region. Nach jahrelanger Planung, ergänzenden Untersuchungen und dergerichtlichen Prüfung brauchen wir jetzt Tempo bei der Umsetzung. Aus dem Baurecht muss endlich und vor allem schnell eine Baustelle werden“, erklärt der Kreisvorsitzende Ingo Müller.
Besonders wichtig ist aus unserer Sicht, dass sich das Bundesverwaltungsgericht intensiv mit den vorgebrachten umwelt- und naturschutzrechtlichen Einwänden auseinandergesetzt hat. Das Gericht stellte fest, dass die Planung nicht gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot verstößt und auch weitere wasserrechtliche Einwändenicht durchgreifen. Auch das Habitat- und Artenschutzrecht wird nach der Entscheidung eingehalten.
Konkret bewertete das Gericht unter anderem die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz eines in rund 1,3 Kilometern Entfernung von der Trasse brütenden Rotmilans als ausreichend. Gleiches gilt für die vorgesehenen Schutzmaßnahmen für Fledermäuse, deren Wirksamkeit vor der Betriebsfreigabe überprüft werden soll. Auch die Auswirkungen auf den Bewerbach führten nach Auffassung des Gerichts nicht zu einer Verschlechterung seines ökologischen Zustands.
„Das Urteil macht deutlich, dass leistungsfähige Infrastruktur und der Schutz von Natur und Umwelt keine Gegensätze sein müssen. Die umwelt-, wasser- und artenschutzrechtlichen Fragen sind im Verfahren intensiv untersucht worden. Entscheidend ist für uns, dass notwendige Infrastrukturprojekte nach einer solchen Prüfung anschließend auchumgesetzt werden.“ so Frank Ahlrichs, Landtagskandidat der FDP für NRW.
Auch die Belange des Klimaschutzes wurden berücksichtigt. Nach der Nachbesserung der Planung im Jahr 2024 waren diese nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ausreichend ermittelt und in die Abwägung einbezogen.
